Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
BaumaschinentechnikerInnen sind für die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen und Maschinen, Geräten und Anlagen zuständig, die in der Bauwirtschaft verwendet werden (z.B. Bagger, Kräne, Transportmaschinen). Sie überprüfen Motor, Hydraulik und Pneumatik, Kraftübertragungsteile, Elektrik, Elektronik, Lenk- und Bremseinrichtungen und das Fahrwerk der Baumaschinen und reparieren die Schäden. Für die Herstellung von Maschinen, Anlagen bzw. deren Bauteilen fertigen sie Skizzen an und bauen Zubehörteile und Baugruppen selbst. Die herzustellenden Werkstücke werden zum Teil manuell (Feilen, Sägen, Meißeln, Schneiden und Polieren) und zum Teil maschinell bearbeitet (Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen). Maschinenbautechniker/innen setzen die erstellten Einzelteile mit Schrauben, Nieten oder Stiften, aber auch durch Kleben, Löten und Schweißen zu Baugruppen, Maschinen und Anlagen zusammen.
BaumaschinentechnikerInnen arbeiten sowohl in der Werkstätte als auch vor Ort auf der Baustelle, wo sie Störungen möglichst schnell beheben müssen. Dazu sind Kenntnisse in den Bereichen Metallbearbeitung, Werkstoffkunde, Elektrotechnik und Elektronik sowie Hydraulik und Pneumatik Grundlage.BaumaschinentechnikerInnen sind auch für die Prüfung von Funktionsabläufen und die Erfassung technischer Daten über den Arbeitsablauf und für seine Optimierung zuständig und richten Schutzmaßnahmen ein. Sie sind nicht nur in der Bauwirtschaft tätig, sondern auch in Unternehmen, die Baumaschinen produzieren oder sich auf deren Service spezialisiert haben und beraten auch KundInnen über den Einsatz und die Wartung von Baumaschinen.
FACHKUNDLICHE BEGRIFFE:
[Hydraulik], [Pneumatik], [Sensortechnik]
Quellen: ibw-Unterlagen und Recherchen, Unterlagen der Wirtschaftskammern, Unterlagen des AMS
Um die Berufsausbildung in diesem Lehrberuf beginnen zu können, muss man die 9jährige Schulpflicht erfüllt haben und sich um eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb bewerben. Die Duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
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Folgende berufsbildende Schulen (Auswahl) bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf.
Der Besuch und Abschluss dieser Schulen kann auch auf die Lehrzeit von entsprechenden Lehrberufen ganz oder teilweise angerechnet werden bzw. mit einer entsprechenden Praxis für eine eventuelle Selbständigkeit herangezogen werden. Das Ausmaß der Anrechnung ist durch Verordnungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt. Die jeweiligen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich nehmen diese Anrechnung auf Lehrberufe bei der Anmeldung des Lehrvertrages vor.
Es ist ratsam, sich vor der Lehrvertrags-Anmeldung in den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern genau beraten zu lassen!
Die Erlangung des Lehrabschlusses über den zweiten Bildungsweg setzt voraus:
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Die anrechenbare Lehrzeit auf verwandte Lehrberufe ist jeweils in Klammer angegeben. Die Anrechnung erfolgt entweder in Stufen (1., 2., 3., voll) oder wird im Verhältnis der bereits absolvierten Lehrzeit zum Anrechnungszeitraum und zu den Lehrzeiten der verwandten Lehrberufe festgelegt. Der Eintrag "1., 2., 3. voll" bedeutet, dass das erste, zweite und dritte Lehrjahr voll angerechnet wird. Der Eintrag "1 oder 2 oder 3 " bedeutet die verhältnismäßige Anrechnung [Verhältnisverwandtschaft] der absolvierten Lehrzeit.
Berechtigung: Wurde die Lehrabschlussprüfung in einem der aufgelisteten verwandten Lehrberufe abgelegt, so kann durch eine Zusatzprüfung der Lehrabschluss erlangt werden.
Österreich hat mit Deutschland, Ungarn und der autonomen Provinz Bozen (Südtirol) Abkommen über die Zusammenarbeit in der Berufsbildung abgeschlossen. Detaillierte Information zur Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Lehrlingsservice.
Der zunehmende Baumaschinen- und Baugeräteeinsatz ist Teil der Rationalisierungen am Bau, ist Voraussetzung für kostengünstiges Bauen und erleichtert die Arbeit auf den Baustellen.
Für BaumaschinentechnikerInnen bedeutet Weiterbildung, berufliches Wissen und Können vor allem in bezug auf neue Maschinen- und Anlagentypen und technische Neuerungen zu aktualisieren oder zu ergänzen:
Weiterbildung ist speziell in folgenden Bereichen wichtig:
Möglichkeiten zur Weiterbildung in den genannten Bereichen bieten Kurse der Hersteller-Firmen sowie der Erwachsenenbildungs-Einrichtungen, v.a. Berufsförderungsinstitut (bfi) und Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI).
Die Schweißtechnische Zentralanstalt (SZA) bietet Schweißtechnikkurse an.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
In folgenden Bereichen werden vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammern (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (bfi) Kurse angeboten (Beispiele):
Elektrotechnik/Elektronik:
Bauwesen:
Konstruktions- und Fertigungstechnik:
Du willst dich nach deiner Ausbildung selbstständig machen? Informiere dich unter www.gruenderservice.at oder www.wko.at/noe über deine Möglichkeiten.
