Lehrzeit: 3 1/2 Jahre bis 4 Jahre
KraftfahrzeugtechnikerInnen arbeiten vor allem in KFZ-Werkstätten und führen Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen (PKWs, LKWs, Bussen, Motorrädern usw.) durch. Eigenständig oder im Team bauen sie schadhafte und unbrauchbar gewordene Teile aus und ersetzen diese durch neue.
Sie beraten die Kunden über die erforderlichen Reparaturen und Servicearbeiten und kontrollieren, warten, reparieren und montieren mechanische, elektrische und elektronische Bauteile, wie z. B. Motoren, Fahrwerk, Beleuchtungs-, Zünd- und Starteranlagen oder Alarmanlagen. Sie nehmen Einstellungen am Motor, an den Bremsen, an der Lenkung oder an der Lichtanlage vor und führen das für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschriebene Service ("Pickerlprüfung") durch. Bei ihrer Arbeit hantieren sie mit elektronischen Mess- und Prüfgeräten, aber auch mit Handwerkzeugen wie Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Feilen, Zangen usw.
In Industriebetrieben arbeiten KraftfahrzeugtechnikerInnen auch in der Herstellung von Kraftfahrzeugen mit.
Weiters überprüfen KraftfahrzeugtechnikerInnen die Schadstoffwerte der Auspuffanlage. Die Giftstoffkonzentration der Abgase darf eine bestimmte Toleranzgrenze nicht überschreiten. Oft ist eine schlecht eingestellte Zündanlage Ursache für zu hohe Abgasemissionen. In diesem Fall schrauben die KraftfahrzeugtechnikerInnen die Zündkerzen mit einem Spezialschraubenschlüssel heraus, reinigen sie und prüfen den Zustand der Elektroden.
Am Motorprüfstand werden die Einstellungen des Motors, des Vergasers und der Zündanlage getestet.
Quellen: ibw-Unterlagen und Recherchen, Unterlagen der Wirtschaftskammern, Unterlagen des AMS
Der Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik ist ein Modullehrberuf. Mit der Ausbildung kann ab 1. Mai 2009 begonnen werden: Die neue Ausbildung umfasst verpflichtend die 2jährige Ausbildung in Kraftfahrzeugtechnik (=Grundmodul) und die 1 1/2jährige Ausbildung in einem der Hauptmodule:
Zur weiteren Vertiefung der Ausbildung kann noch ein weiteres Hauptmodul gewählt werden oder das 1/2jährige Spezialmodul "Systemelektronik" vereinbart werden. Jedes Hauptmodul kann mit jedem anderen Hauptmodul oder dem Spezialmodul kombiniert werden.
Dauer der Lehrzeit:
Um die Berufsausbildung in diesem Lehrberuf beginnen zu können, müssen Sie die 9jährige Schulpflicht erfüllt haben und sich um eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb bewerben. Die Duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb (überwiegend) und in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufes benötigen. Die Lerninhalte orientieren sich dabei am Berufsbild und am Lehrplan.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule auch nicht aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.
Folgende Berufsschulen sind für diesen Lehrberuf vorgesehen:
Landesberufsschule Eggenburg
Siegfried Marcus-Straße 2
3730 Eggenburg
Landesberufsschule II Stockerau
Weg zur Marienhöhe 3
2000 Stockerau
Folgende berufsbildende Schulen (Auswahl) bieten eine ähnliche Ausbildung wie der Lehrberuf.
Der Besuch und Abschluss dieser Schulen kann auch auf die Lehrzeit von entsprechenden Lehrberufen ganz oder teilweise angerechnet werden bzw. mit einer entsprechenden Praxis für eine eventuelle Selbständigkeit herangezogen werden. Das Ausmaß der Anrechnung ist durch Verordnungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten festgelegt. Die jeweiligen Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich nehmen diese Anrechnung auf Lehrberufe bei der Anmeldung des Lehrvertrages vor.
Es ist ratsam, sich vor der Lehrvertrags-Anmeldung in den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern genau beraten zu lassen!
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
oder
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Die anrechenbare Lehrzeit auf verwandte Lehrberufe ist jeweils in Klammer angegeben. Die Anrechnung erfolgt entweder in Stufen (1., 2., 3., voll) oder wird im Verhältnis der bereits absolvierten Lehrzeit zum Anrechnungszeitraum und zu den Lehrzeiten der verwandten Lehrberufe festgelegt. Der Eintrag "1., 2., 3. voll" bedeutet, dass das erste, zweite und dritte Lehrjahr voll angerechnet wird. Der Eintrag "1 oder 2 oder 3 " bedeutet die verhältnismäßige Anrechnung [Verhältnisverwandtschaft] der absolvierten Lehrzeit.
Berechtigung: Wurde die Lehrabschlussprüfung in einem der aufgelisteten verwandten Lehrberufe abgelegt, so kann durch eine Zusatzprüfung der Lehrabschluss erlangt werden.
Österreich hat mit Deutschland, Ungarn und der autonomen Provinz Bozen (Südtirol) Abkommen über die Zusammenarbeit in der Berufsbildung abgeschlossen. Detaillierte Information zur Anerkennung von beruflichen Prüfungszeugnissen findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit unter Lehrlingsservice
Die Berufsaussichten für KraftfahrzeugtechnikerInnen hängen sehr stark von Ihrer Bereitschaft ab, sich weiterzubilden. Durch die technischen Entwicklungen (z.B. elektronische Motor- und Fahrwerksteuerung, Antischlupfregelung, Antiblockiersystem) ist kontinuierliche Weiterbildung für die erfolgreiche Berufsausübung notwendig.
Weiterbildung bedeutet, sich fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen anzueignen:
Für KraftfahrzeugtechnikerInnen in Klein- und Mittelbetrieben wird auch die KundInnenberatung und -betreuung immer wichtiger.
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten in allen Bundesländern Weiterbildungsveranstaltungen für KraftfahrzeugtechnikerInnen an (z.B. Motorenkunde, Bremsanlagen, Kraftfahrzeugelektronik, Klimatechnik und Turboladertechnik im PKw). Auch Kfz?Vertriebsfirmen veranstalten Einschulungskurse über neue Modelle.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:
In folgenden Bereichen werden vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammern (WIFI) und dem Berufsförderungsinstitut (bfi) Kurse angeboten (Beispiele):
Elektrotechnik/Elektronik:
Du willst dich nach deiner Ausbildung selbstständig machen? Informiere dich unter www.gruenderservice.at oder www.wko.at/noe über deine Möglichkeiten.
