Sattlerei

Lehrzeit: 3 Jahre

Sattlerei - Fahrzeugsattlerei

SattlerInnen im Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei stellen vorwiegend Fahrzeuginnenausstattungen, aber auch Fahrzeugdächer und Planen für LKW-Aufbauten her und reparieren sie. Neben Leder verarbeiten sie dabei verschiedene Materialien, wie Kunstleder, Leinen und andere Textilien und Kunststoffe. Sie fertigen Fahrzeugpolsterungen neu an oder lösen das alte Material ab, nehmen Maß, schneiden das neue Material zu und verbinden die Teile durch Nähen, Nieten oder Kleben. Manche Tätigkeiten verrichten sie händisch, meistens hantieren sie jedoch mit Schneide-, Schleif-, Klammer- und Nähmaschinen.

In größeren Betrieben arbeiten SattlerInnen im Schwerpunkt Fahrzeugsattlerei vorwiegend in Teilbereichen der Produktion. In kleineren Gewerbebetrieben sind sie häufiger für die gesamte Ausstattung zuständig. Sie arbeiten in Werkstätten und Fertigungshallen im Team mit BerufskollegInnen.

Sattlerei - Reitsportsattlerei

Bei SattlerInnen im Schwerpunkt Reitsportsattlerei dreht sich alles ums Leder. Sie sind die SpezialistInnen für Sättel und andere Reitsportartikel, erzeugen mitunter aber auch andere Sportartikel wie z. B. Fußbälle. Sie erstellen Schnittmuster, wählen die geeigneten Materialien aus und schneiden sie zu oder stanzen sie aus und nähen und verzieren sie. Außerdem reparieren sie Lederwaren. Sie verwenden verschiedene Lederarten und andere Materialien (Polsterungen, Textilien etc.).

SattlerInnen arbeiten an Näh-, Walz- und Stanzmaschinen und verwenden Handwerkzeuge wie Scheren, Messer oder Hämmer. Sie arbeiten überwiegend eigenständig vor allem in Werkstätten gewerblicher Kleinbetriebe, aber auch im Team mit ihren BerufskollegInnen und haben Kontakt zu KundInnen und LieferantInnen.

Sattlerei - Taschnerei

SattlerInnen im Schwerpunkt Taschnerei fertigen Kleinlederwaren, Taschen und Koffer aus Leder an. Sie stellen Galanteriewaren (das sind Waren aus feinem Leder) und Taschnerwaren (das sind Waren aus festem, grobem Leder) her. In Kleingewerbebetrieben führen sie sämtliche Arbeitsschritte vom Zuschneiden bis zum Ausfertigen selbst durch. In Industriebetrieben arbeiten sie in einzelnen Abteilungen wie Zuschnitt, Näherei usw. SattlerInnen im Schwerpunkt Taschnerei arbeiten von Hand, an Zuschneide- und Nähmaschinen oder an Fertigungsanlagen. Sie arbeiten sehr viel eigenständig, aber auch im Team mit BerufskollegInnen.

Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick

Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick

    • die zu bearbeitenden Materialien auswählen und die Qualität prüfen
    • das Leder und andere erforderliche Materialien mit Messern (Kneip) oder Schneidemaschinen zuschneiden
    • das Leder auswalzen, um spätere Dehnung zu vermeiden
    • Einzelteile an Stanzmaschinen ausstanzen
    • Lederränder abschleifen (Schärfen)
    • Kanten färben und die Einzelteile durch Nähen, Nageln, Nieten oder Kleben verbinden
    • die Teile händisch oder maschinell zusammennähen
    • Verzierungen und Dekors anbringen
    • Sättel und andere Reitsportartikel aus Leder reparieren
    • KundInnen über die richtige Pflege und Handhabung informieren und beraten

Unternehmen/ Institutionen

Unternehmen/ Institutionen

  • kleine und mittlere Gewerbebetriebe der Sattlerei
  • Betriebe der lederverarbeitenden Industrie

Anforderungen

Ausbildung

Ausbildung

Ausbildungsmöglichkeiten

Lehrausbildung

Um die Berufsausbildung in diesem Lehrberuf beginnen zu können, müssen Sie die 9jährige Schulpflicht erfüllt haben und sich um eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb bewerben. Die Duale Ausbildung erfolgt im Ausbildungsbetrieb (überwiegend) und in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den Sie für die erfolgreiche Ausübung Ihres Berufes benötigen. Die Lerninhalte orientieren sich dabei am Berufsbild und am Lehrplan.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Sie können sich Ihre Berufsschule auch nicht aussuchen, sondern werden ihr zugewiesen.

 

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

 

  • a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

 

oder

 

  • b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

 

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Weiterbildung

Weiterbildung

Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung:

  • Werkmeisterschulen

Informationen und Suchmöglichkeiten zu Weiterbildungsmöglichkeiten bieten:

Selbständigkeit

Selbständigkeit

Du willst dich nach deiner Ausbildung selbstständig machen? Informiere dich unter www.gruenderservice.at oder www.wko.at/noe über deine Möglichkeiten.

 

 

 

 

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